
Berufsmaturitätsprüfungen 2025
Das Qualifikationsverfahren der Berufsmaturität findet vom 19. Mai - 13. Juni 2025 statt.
Vorgezogene Prüfungen:
- Deutsch schriftlich: Dienstag, 29. April 2025
- Englisch schriftlich: Mittwoch, 7. Mai 2025
Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen persönlichen Prüfungsplan, dieses Aufgebot ist verbindlich.
Die vorgezogenen mündlichen Abschlussprüfungen Englisch und Französisch der BM 1 finden vom 16. - 27. Juni 2025 statt.
Grundlagen
Die Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsfachschulen des Kantons Aargau vom 07.11.2007 regelt die Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Berufsmaturität und zu den Lernzielen finden Sie im eidgenössischen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) oder auf der Website des Kantons Aargau.
§ 14, V Berufsmaturität BFS
- Das Qualifikationsverfahren steht unter der Leitung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
- Für die Durchführung des Qualifikationsverfahrens ist die Schulleitung beziehungsweise die Prüfungsleitung zuständig
Qualifikationsverfahren Berufsmaturität
Für das Bestehen zählen:
- die Noten in den vier Fächern des Grundlagenbereichs;
- die Noten in den zwei Fächern des Schwerpunktbereichs;
- die Noten in den zwei Fächern des Ergänzungsbereichs (keine Abschlussprüfung, die Fachnote entspricht der Erfahrungsnote); und
- die Note für das interdisziplinäre Arbeiten
Die Berufsmaturität ist bestanden, wenn
- die Gesamtnote mindestens 4 beträgt;
- höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; und
- die Differenz der ungenügenden Fachnoten zu Note 4 gesamthaft den Wert 2 nicht übersteigt.
Teilfächer werden zu einem Fach im Verhältnis der Lektionen zusammengerechnet.
Hinweis BM 1 (lehrbegleitend)
Das Berufsmaturitätsdiplom erhält, wer am Ende der Lehrzeit folgende drei Prüfungsteile bestanden hat:
- Praktisches Qualifikationsverfahren
- Theoretisches Qualifikationsverfahren
- Abschlussprüfung Berufsmaturität